Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung?

Seit 1.1.2017 haben Opfer von Straftaten nach StPO § 406g gemäß Opferschutzgesetz ein Recht auf Psychosoziale
Prozessbegleitung – PsychPbG.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung und Unterstützung der Opfer im Strafverfahren, sowie die Informationsvermittlung und Kooperation mit weiteren Facheinrichtungen zum Opferschutz.

Diese Form von Begleitung soll vor allem helfen, die Opfer im Strafverfahren zu stabilisieren, ihre individuelle Belastung zu reduzieren und sie möglichst vor einer (Re-)Traumatisierung und Viktimisierung zu schützen. Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt jedoch keinesfalls die Anwältin oder den Anwalt. Rechtsberatung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwältinnen oder Anwälte. Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer.

Der Psychosoziale Prozessbegleiter wendet sich an Opfer bestimmter Straftaten.
Diese können beim Gericht einen Antrag auf Begleitung durch einen Psychosozialen Prozessbegleiter für die Dauer des Verfahrens stellen.

Es geht um Straftaten wie versuchter Mord oder versuchter Totschlag, schwere sexuelle Delikte, Menschenhandel, also um Taten, bei denen davon auszugehen ist, dass sie schwere körperliche und/oder seelische Schädigungen beim Opfer ausgelöst haben, oder voraussichtlich noch auslösen werden.
Ferner fallen darunter Straftaten wie Missbrauch oder Misshandlung von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen, bei Opfern also, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können.

Im Vordergrund steht der Schutz des Opfers. Jedoch haben auch nahe Angehörige eines zu Tode gekommenen Opfers rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch einen Psychosozialen Prozessbegleiter.
(Grundlage: § 406 g Abs. 3 S. 1 StPO und § 397 a Abs. 1 Nr.4 StPO)

Die Situation der aus ihrer Heimat geflüchteten Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Straftat geworden sind, macht diese gleichfalls zu einer möglichen Zielgruppe.

Zeugen sollen möglichst stabilisiert sein, wenn es darum geht, optimale Aussagen vor Gericht zu erzielen.
Hierfür sind beim Psychosozialen Prozessbegleiter Kenntnisse des jeweiligen kulturellen Hintergrunds unerlässlich.

Um Zeugen optimal auf den Prozess vorzubereiten, kann ich zu meiner Unterstützung als Psychosozialer Prozessbegleiter auf geschulte und sensibilisierte Sprachmittler zurückgreifen. Hinzu kommt noch eine, beständig aktualisierte, interkulturelle Vernetzung, die neben den anderen Akteuren ebenfalls zur Vermittlung einer Nachbetreuung beiträgt.

Um als Psychosozialer Prozessbegleiter nach dem PsychPbG anerkannt zu werden, sind eine spezielle persönliche und berufliche Qualifikation, eine durch das Justizministerium anerkannte Weiterbildung und die Zulassung durch das Oberlandesgericht erforderlich.

Informationen für Betroffene

  • Kinder und Jugendliche

    Du bist Opfer einer Straftat geworden und hast möglicherweise bereits Anzeige erstattet.

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  • Erwachsene

    Sie erlebten eine schwere Straftat an Körper und/oder an Seele und beabsichtigen bei der Polizei Anzeige zu erstatten…

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  • Flüchtlinge

    Du musstest aus Deiner Heimat fliehen und bist in Deutschland Opfer einer oder mehrerer Straftaten geworden, hast schwere körperliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe erdulden müssen. Oder Entsprechendes wurde Deinen Kindern angetan…

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  • Eltern und Betreuungspersonen

    Ein Kind oder ein Jugendlicher, das/der Opfer einer Gewalt und/oder Sexualstraftat wurde, leidet und seine Eltern oder Betreuungspersonen leiden mit…

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  • Wie kann ich Sie unterstützen?

    Erfahren Sie hier, wie ich Sie als Betroffene(n) unterstützen kann.

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  • Kosten, Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Betreuung

    Die Dauer der Betreuung hängt vom Unterstützungsbedarf des Opfers ab. Die Kosten…

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Wie läuft eine Psychosoziale Begleitung ab?

Der Psychosoziale Prozessbegleiter informiert über den Ablauf des Strafverfahrens einschließlich eventueller Berufungsverfahren, über die voraussichtliche Dauer eines Verfahrens, über Zahl und Funktion der beim Prozess anwesenden Personen, und auch über die Rechte und Pflichten des Opfers, das ja zugleich Zeuge ist. Gemeinsam mit dem Prozessbegleiter wäre auch die Besichtigung des Gerichtssaals möglich, falls das Opfer dies wünscht. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt anzustreben, gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Psychosozialen Prozessbegleiters. Viele Ängste und Unsicherheiten lassen sich bereits durch Vorgespräche reduzieren.

Am Tag der Verhandlung begleitet Sie die Psychosoziale Prozessbegleitung und lässt Sie auch in den Wartezeiten nicht allein. Sie bestimmen dabei ganz individuell welchen Umfang die Begleitung haben und wie intensiv sie sein soll.

Während des Verfahrens haben Sie Informationen vernommen, die Sie vielleicht verunsichert haben, oder Sie möchten wissen, wie das Verfahren weitergeht. Die Psychosoziale Prozessbegleitung beantwortet Ihre Fragen und kann Ihnen bei Bedarf bestehende Hilfe oder Selbsthilfesysteme nennen.

Ganz ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass die Psychosoziale Prozessbegleitung keine Therapie oder Rechtsberatung ersetzen kann oder darf. Auch über das Tatgeschehen und eine mögliche Einschätzung von Tat oder Täter ist es der Psychosozialen Prozessbegleitung verboten zu sprechen.

Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung

Sie können das Formular Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung ausfüllen und direkt (mit der Bitte um Weiterleitung) bei der Polizei oder Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin abgeben.

Sie können sich auch den Flyer Informationen für Betroffene mit ausführlichen Informationen herunterladen.

Flyer PschPbG 11

Ulrich Floßdorf

  • staatlich anerkannter Pädagoge
  • Suchttherapeut
  • Traumatherapeut
  • Fachpädagoge für systemische Psychotraumatologie
  • Montessori-Therapeut
    (Kinderzentrum München, besonders
    Kinder mit Beeinträchtigungen)
  • Psychosozialer Prozessbegleiter

Sie finden mich in der Liste der anerkannten­ Psychosozialen Prozessbegleiter auf der Seite des ­Bayerischen Staatsministeriums der Justiz





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    Zuletzt aktualisiert am 19.04.2024

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