Eltern und Betreuungspersonen

Ist Ihr Kind Opfer einer Gewalt und/oder Sexualstraftat geworden?

Ein Kind oder ein Jugendlicher, das/der Opfer einer Gewalt und/oder Sexualstraftat wurde, leidet und seine Eltern oder Betreuungspersonen leiden mit, ob sie wollen oder nicht. Sorgen, Ängste und Verunsicherung können sich einstellen und zu einer erheblichen Belastung werden.

Die Anzeigeerstattung bei der Polizei, die Vernehmungen, und die Verhandlung selbst, häufen Fragen auf und sie verunsichern. Eine Psychosoziale Prozessbegleitung kann Ihr Kind stabilisieren, bzw. dessen Ängste abbauen helfen, kann damit Ihr Kind und auch Sie entlasten.

Mit Beginn des Jahres 2017 können Minderjährige, die Opfer von schweren Gewalt- und/oder Sexualstraftaten geworden sind, sich kostenlos des Angebotes eines Psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass auch die Eltern oder Betreuer eines Kindes oderJugendlichen Anspruch auf eine solche Psychosoziale Prozessbegleitung haben.

Nähere Auskunft darüber, wann die kostenlose Begleitung in Frage kommt, erteilen die Beratungsstellen. Wer Strafanzeige erstattet, kann nähere Informationen auch bei der jeweils zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten.

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024